Konzept des Lehrgangs | |
Ziel des Lehrgangs | Dieser Lehrgang ist eine Weiterqualifizierungsmaßnahme für Mitarbeitende, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. |
Anmeldung | Der Arbeitgeber meldet Interessierte seiner Verwaltung namentlich zum Basis-, Aufbau- oder Kombilehrgang. Eine Anmeldung als Selbstzahler*in ist ebenfalls möglich |
Zulassung | Seit Dezember 2017 ist kein Auswahlverfahren mehr erforderlich. |
Beginn | Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Eine Mindestzahl von Teilnehmenden muss aus wirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über den Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen. |
Dauer | Der Lehrgang (Kombilehrgang) dauert 21 Monate zzgl. Prüfungszeit und umfasst ca. 530 Unterrichtsstunden |
Verlauf | Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit je 4 Doppelstunden von 8:15 Uhr – 15.15 Uhr statt. Zudem finden jährlich ca. vier Blockwochen statt. |
Fächer | • Sozialkompetenzen • Staatsrecht mit europarechtlichen Bezügen • Allgemeines Verwaltungsrecht inkl. Methodik • Kommunalrecht • Recht der Gefahrenabwehr • Sozialrecht • Bürgerliches Recht • Personalrecht • Verwaltungsorganisation E-Government • Kosten- und Leistungsrechnung • Kommunale Buchführung • Kommunales Finanzmanagement • Kommunale Abgaben |
Abschlussprüfung | Schriftliche Prüfung (4 Klausuren à 3 Zeitstunden) Praktische Prüfung (Rollenspiel, max. 20 Minuten) |