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Verkehrssicherungspflicht in Kommunen

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen, die für kommunale Infrastrukturen Verantwortung tragen

Kommunen sind in verschiedenen Rollen Träger der sogenannten
Verkehrssicherungspflicht: als
- Straßenbaulastträger auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Betreiber von Sportplätzen und Sporthallen
- Kinderspielplätzen
- Schwimmbädern
- Friedhöfen
- als Waldbesitzer
- Schulträger
usw.

Der Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ ist irreführend, die Haftpflicht
beschränkt sich gerade nicht nur auf den (Straßen-)Verkehr. Sie besteht
vielmehr immer dann, wenn Anlagen und Einrichtungen der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden oder dies zumindest geduldet wird.
Um Schadensersatzforderungen zu vermeiden, muss jede Kommune eine
Sicherungsorganisation vorhalten. Dabei gibt es keinen allgemeinen
Standard, der für alle Infrastrukturen gleichermaßen gelten würde. Der
Sicherheitszustand, der an einer Stelle noch völlig unproblematisch ist, kann
an anderer Stelle bereits zu einer Schadensersatzpflicht führen.
Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, eine örtlich
situationsgerechte und personell, organisatorisch und finanziell leistbare
Organisation zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht aufzustellen. Über
diese rechtlich zwingende Grundqualität hinaus sind Steigerungen der
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum möglich und können erörtert
werden.

Themenschwerpunkte:
• Rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht
• Verkehrssicherungspflicht auf kommunalen Straßen (Straßenkontrolle,
Schlaglöcher, Ölspuren, Baustellen an Straßen, Verkehrsberuhigende
Maßnahmen, Straßenbeleuchtung, (Straßen-)Bäume, Wirtschaftswege
usw.)
• Straßenreinigung und Winterdienst
• Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen
• Verkehrssicherungspflicht in Schwimmbädern
• Verkehrssicherungspflicht in Schulen
• Verkehrssicherungspflicht bei Sportplätzen und -hallen
• Verkehrssicherungspflicht im Wald
• Haftungsrelevante Aspekte
• Organisation, bzw. Optimierung der Arbeitsabläufe
• Zeitliche Intervalle der Durchführung
• Erkennen von Defiziten/Gefahrenstellen in der Örtlichkeit
• Dokumentationsmöglichkeiten und -formen der festgestellten Mängel
• Festlegen und Planen von Touren
• Haftung bei mehreren Pflichtigen und bei Einschaltung von
Privatunternehmen
• Häufige Streitfälle / Rechtssichere Lösungsvorschläge
• Abgrenzung von rechtlich zwingenden Standards und
„Komfortlösungen“
• Empfehlungen und Dienstanweisungen
• Beispiele aus der Praxis

Referent:
Dr. jur. Roland Thomas
ehem. Hauptreferent Städte- und Gemeindebund NRW
ehem. Hauptamtlicher Bürgermeister

ENTGELT

240,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. Roland Thomas
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

28.10.2024
TERMIN

26.11.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.